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Unsere Beiträge
Der Lohnsteuerhilfeverein Kreis-Düren e.V. ist eine Selbsthilfeeinrichtung
für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen.
Unsere Hilfeleistung erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft. Weil
wir keine Gewinne erwirtschaften wollen, sind unsere Mitgliedsbeiträge niedrig
und richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens.
Durch diesen Mitgliedsbeitrag ist die steuerliche Betreuung -Erstellung der Einkommensteuererklärung,
Prüfung der Steuerbescheide und Beratung in aktuellen steuerlichen Fragen- während des gesamten Jahres abgegolten.
Beitragsbemessungsgrundlage bilden die steuerlichen Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Rentenbezüge,
Mieteinnahmen, Zinserträge usw.) und die steuerfreien Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld,
Krankengeld, sonstige Lohnersatzleistungen, Fahrt- und Reisekostenersatz)
Unsere Tabelle informiert Sie über die Höhe Ihres Jahresbeitrages (gültig ab 01.01.2008)
| Lehrlinge und Schüler |
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35,00 € |
| bis zu einem Bruttoeinkommen von |
20.000,00 € |
50,00 € |
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25.000,00 € |
55,00 € |
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30.000,00 € |
60,00 € |
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35.000,00 € |
70,00 € |
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40.000,00 € |
80,00 € |
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45.000,00 € |
90,00 € |
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50.000,00 € |
100,00 € |
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60.000,00 € |
110,00 € |
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75.000,00 € |
140,00 € |
| über ein Bruttoeinkommen von |
75.000,00 € |
170,00 € |
Bruttoarbeitslohn Renteneinkünfte Zinseinkünfte Vermietung und Verpachtung Spekulationsgewinne Bemessungsgrundlage EHZ
alle Lohnersatzleistungen Fahrt- und Reisekostenersatz Einkünfte mit Progrressionsvorbehalt
= Bemessungsgrundlage
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