Als Mitglied haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:
Beratung im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
Anträge auf Eigenheimzulage
Kindergeldanträge
Führung der erforderlichen Einsprüche und Klagen
Durch Bezahlung des Mitgliedsbeitrages haben Sie das gesamte Kalenderjahr Anspruch auf
steuerliche Beratung und sämtliche erforderlichen Antragstellungen.